Photovoltaik
Eine Photovoltaikanlage, auch PV-Anlage (bzw. PVA) oder Solargenerator genannt, ist eine Solarstromanlage, durch die mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die dabei typische, direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik.
Die Menge des produzierten Stroms hängt von verschiedenen Einflüssen und Faktoren ab. Neben der Installationsart und dem Wetter, kann auch die Solarstrahlung vor Ort unterschiedlich sein. Die Leistung die unter standardisierten Bedingungen erbracht wird, kann in der Einheit Kilowatt Peak angegeben werden. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Anlage in Deutschland mit einem Kilowatt Peak pro Jahr 850 – 1.200 Kilowattstunden Strom erzeugen kann.
Eine Photovoltaikanlage besteht aus folgenden Komponenten, die individuell aufeinander abgestimmt sind und somit an die baulichen Grundgegebenheiten des Gebäudes angepasst werden:
- Solarmodule, die aus der Sonnenenergie Gleichstrom erzeugen.
- Wechselrichter, der den Gleichstrom in netzkompatiblen Wechselstrom umwandeln.
- Einspeisezähler, der den eingespeisten Strom in das Stromnetz misst.
- Verkabelung und Montagegestell, auf dem die Solarmodule befestigt werden.
- Stromspeicher (optional), der den erzeugten Solarstrom zwischenspeichert.
Ihre Vorteile einer PV-anlage
unabhängigkeit
… von Stromkonzernen und -preisen. Je mehr der Strompreis steigt, desto mehr lohnt sich PV! Ihr Eigenverbraucht, senkt Ihre Stromkosten.
lebensdauer
... 15 Jahre Herstellergarantie, sowie 25 Jahre Leistungsgarantie (bis 85%) auf Solarmodule.
Wertsteigerung
... durch eine sich selbst finanzierende PV-Anlage.
0% Mehrwert-
Steuer
... im Jahr 2023 gewährt das neue Jahressteuergesetz eine steuerliche Entlastung auf PV-Anlagen & PV-Speicher.
Funktionsweise
Im Prinzip funktioniert eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage ganz einfach: Während Licht auf die Solarzellen fällt, erzeugen diese daraus Gleichstrom. Die einzelnen Solarzellen sind zu größeren Solarmodulen verschaltet. Die einzelnen Solarmodule sind wiederum zu einer Solarfläche z.B. auf dem Dach zusammengeschaltet. Der erzeugte Gleichstrom wird mithilfe des Wechselrichters zu Wechselstrom umgewandelt. Dank der Umwandlung kann der Wechselstrom direkt ins öffentliche oder privat genutzte Stromnetz eingespeist werden. Dadurch können Stromkosten reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.
0% Mehrwertsteuer & Vergütung
Dank des neuen Jahressteuergesetztes werden ab dem 01.01.2023 0% MwSt. auf den Kauf von PV-Anlagen und PV-Speicher fällig.
Dadurch ist es nicht mehr nötig, die Regelbesteuerung zu wählen, um die gezahlte Mehrwertsteuer von 19% auf den Anlagenkauf erstattet zu bekommen.
Sie können für Ihre Photovoltaikanlage nun die Kleinunternehmerregelung (KUR) ganz ohne Nachteile auswählen.
Die Anwendung des MwSt.-Satzes ist vom Datum der letzten vertraglichen Leistungspflicht durch die Firma Phasenwerk Ingenieurgesellschaft mbH abhängig – also von dem Inbetriebnahmedatum.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Es schafft die Grundlage dafür, dass Strom in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden darf.
Die Höhe der Vergütung wird grundsätzlich zwischen drei Arten vom EEG unterschieden. Dachanlagen und Freiflächen bis 750 kWp erhalten eine feste Vergütung. Größere Anlagen erhalten Ihre Vergütung nach einer Ausschreibung.
KfW-Förderung 442
Es gibt seit ab dem 26.09.2023 eine neue Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). In einem Fördertopf von 500 Millionen Euro kann man eine Förderung beantragen.
Es gelten folgende Konditionen:
PV-Anlage 600€ pro kWp (Maximal 10 kWp)
Energiespeicher 250€ pro kWh (Maximal 12 kWh)
E-Ladestation 600€ pauschal
Folgende Voraussetzungen gelten für die Beantragung der Förderung:
Der Auftrag für die PV-Anlage, den Energiespeicher und die E-Ladestation wurde noch nicht erteilt.
Bestehende PV-Anlagen, Energiespeicher und E-Ladestationen werden nicht gefördert.
Sie müssen der Eigentümer des Hauses sein. Ebenso muss das Haus selbst bewohnt sein.
Das E-Auto muss auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen sein und darf kein Hybrid-Fahrzeug sein, zudem muss es bereits bestellt, gekauft oder mindestens 12 Monate geleast sein.
Die Leistung der Photovoltaikanlage muss mindestens 5 kWp betragen. Die Leistung des Energiespeichers muss mindestens 5 kWh betragen.
Folgende Objekte sind ausgeschlossen:
Neubauten vor Einzug
Vermietete Objekte
Eigentumswohnungen
Ferien- und Wochenendhäuser
Elektroautos mit Firmen-Leasing
Die Förderung können Sie auf der offiziellen Website der KfW beantragen. Der Antrag muss von Ihnen persönlich beantragt werden.
Beispiel
Für die Verwirklichung der Energiewende ist die Umstellung der Energieerzeugung nötig. Besonders der Einsatz von erneuerbaren Energien wirkt sich doppelt auf die Energie- und Umweltbilanz aus. Durch Nutzung regenerativer Stromquellen (wie z.B. Photovoltaik) werden die Emissionen vermieden, die bei der Stromproduktion konventioneller Kraftwerke anfallen. Außerdem erhöht sich der Energienutzungsgrad, da weniger Verlustenergie bei der Erzeugung der Endenergie entsteht. Dies erhöht die Energieeffizienz des jeweiligen Systems, da bei Photovoltaik-Anlagen die Endenergie der Primärenergie entspricht und somit die Verluste beim Übergang zur Nutzenergie nur vom Wirkungsgrad des jeweils verwendeten Geräts abhängig sind.
Regenerative Energien wie Photovoltaik können die Umwandlungsverluste und Emissionen in Kraftwerksprozessen minimieren bzw. vollständig eliminieren. Dies bedeutet aus technischer Sicht, dass die Energiewende einen enormen Nutzungsvorteil mit sich bringt.
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Phasenwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Uns liegt eine solide und persönliche Beratung sehr am Herzen. Wir konzentrieren uns auf die Konzeption, Planung und Wartung von anspruchsvollen Energiekonzepten. Dabei bieten wir Ihnen das komplette Leistungsspektrum
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