Energieausweis
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Hierfür werden mindestens drei Abrechnungsperioden benötigt, aus denen der Verbrauch ermittelt wird. Der Energieausweis wird nur für das ganze Gebäude, und nicht für einzelne Wohnungen erstellt. Der Verbrauchs-Energieausweis ist notwendig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten, sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten.
Der Bedarfs-Energieausweis enthält sowohl einen Wert zum Endenergieverbrauch, als auch zum Primärenergieverbrauch. Ist der Primärenergiebedarf höher als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen. Der Bedarfsausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist seit 1. Mai 2014 Pflicht für Vermieter und Verkäufer von Gewerbeobjekten. Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien betrachtet nicht nur die Heizung, sondern auch den Strombedarf des Objekts. Auch beim Energieausweis für Gewerbe hat man die Wahl zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis.
Aktuelle Pflichten:
immobilienanzeige
Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in gewerblichen Immobilienanzeigen; bei Ausweisen Stand EnEV 2014 mit Angabe der Energieeffizienzklasse.
Vorlage
Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten bei der Besichtigung.
Aushändigung
Pflicht zur Aushändigung des Originals oder Kopie an Käufer oder Mieter bei Vertragsabschluss.
Öffentliche Gebäude
Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² (Nutzfläche).
Wofür benötigt man einen Energieausweis?
Ein Energieausweis oder Energiepass gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude und Immobilien energetisch miteinander verglichen werden. Hier wird die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes ausgewiesen und der Energiebedarf wird so verdeutlicht. Der Ausweis wurde von der Deutschen Energieagentur (DENA) entwickelt und bereits 2004 getestet. Gebäudebesitzer, Käufer und Mieter sollen so besser über den Energieverbrauch der Immobilie informiert werden, ähnlich der Energieeffizienzklassen von Elektrogeräten. Dadurch soll eine Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.
In Deutschland werden die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Pflicht zum Energieausweis
Ein Käufer oder Mieter einer Immobilie kann die Vorlage eines Energieausweises verlangen. Anhand der darin enthaltenen Daten kann er schnell beurteilen, wie energieeffizient die Immobilie ist. Für Verkäufer und Vermieter besteht seit dem 01. Mai 2014 eine absolute Energieausweispflicht. Mit dem in Kraft treten der EnEV 2014 am ersten Mai ist der Energieausweis von sich aus vorzulegen und nach Vertragsabschluss im Original oder in Kopie zuzustellen. Bei kommerziellen Immobilienanzeigen müssen die daraus resultierenden Daten ersichtlich sein, sofern dieser zum Zeitpunkt der Anzeige vorliegt. Dies umfasst bei Wohngebäuden die Art des Energieausweises, den Endenergiebedarf /-verbrauch, den Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Für Nichtwohngebäude gelten andere Vorgaben.
Nichtbefolgung führt seit dem 01. Mai 2015 zu einer Ordnungswidrigkeit mit beachtlichem Bußgeld.
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