Einspeisevergütung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Es schafft die Grundlage dafür, dass Strom in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden darf. Zudem wird mit dem EEG geprüft, ob die Fläche eine Vergütungsberechtigung erhält. Dachanlagen und Freiflächen bis 750 kWp erhalten eine feste Vergütung. Die Rahmenbedingungen hierfür werden im EEG-Gesetz gesteckt. Anlagen bis zu einer Gesamtgröße von 750 kWp erhalten eine feste Vergütung. Anlagen darüber hinaus müssen an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen und beziehen hiervon Ihre Vergütung.
Die bekannteste Fördermaßnahme von Photovoltaikanlagen ist die Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist der Betrag, der von Netzbetreibern gezahlt wird, wenn Sie Ihren überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert kontinuierlich und kann deshalb als politisches Steuerelement für den Ausbau von Photovoltaik angesehen werden. Die Einspeisevergütung ist ein fester Vergütungssatz, der ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme 20 Jahre an Sie gezahlt wird. Eine frühe Inbetriebnahme zahlt sich also deutlich aus.
Wie hoch die tatsächliche Höhe Ihrer Einspeisevergütung ist, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gültig ist und für die eingespeiste Energie ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass die Einspeisevergütung jeden Monat festgeschrieben ist und für die kommenden 20 Jahre gilt. Dementsprechend verändert sich Ihre Vergütung nicht, sondern bleibt gleich! Auf diese 20 Jahre Laufzeit wird zusätzlich noch das Jahr der Inbetriebnahme gezählt.
Vergütungsentwicklung
Die Kosten für den Strombezug aus öffentlichen Netzen steigen kontinuierlich. Deshalb ist der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom wirtschaftlicher als die Einspeisung ins Netz. Nicht die sinkende Einspeisevergütung bestimmt heutzutage die Rendite sondern der Anteil an Eigenverbrauch bzw. die vermiedenen Stromkosten. Der Energiespeicher optimiert Ihren Eigenverbrauch und steigert bei gleichem Stromverbrauch Ihre Unabhängigkeit vom Energieversorger.
Einspeisevergütung 2024 (in Cent pro kWh)
Datum Inbetriebnahme:
01.02.2024 - 31.07.2024
Art der Einspeisung
0 - 10 kWp
10 - 40 kWp
40 - 100 kWp
Teileinspeisung
8,1
7,0
5,7
Volleinspeisung
12,9
10,8
10,8
Datum Inbetriebnahme:
ab 01.08.2024
Art der Einspeisung
0 - 10 kWp
10 - 40 kWp
40 - 100 kWp
Teileinspeisung
8,0
6,9
5,6
Volleinspeisung
12,8
10,7
10,7
* Anlagen auf, an oder in einem Gebäude/Lärmschutzwand, Wohngebäude im Außenbereich oder Nicht-Wohngebäude im Außenbereich nach § 48 (3) und Angabe in Cent.
Interesse bekommen? Jetzt Handeln!
Phasenwerk Ingenieurgesellschaft mbH
Uns liegt eine solide und persönliche Beratung sehr am Herzen. Wir konzentrieren uns auf die Konzeption, Planung und Wartung von anspruchsvollen Energiekonzepten. Dabei bieten wir Ihnen das komplette Leistungsspektrum
Kontakt
-
Robert-Bosch-Straße 13
Neustadt an der Aisch
91413 - +49 9161 / 8922040
- Info@phasenwerk.de